Bildungsauftrag und Bildungsbereiche
Durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot fördern wir die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Somit erfüllen wir den gesetzlichen Bildungsauftrag, nach § 22 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Auf Grundlage der christlichen Pädagogik, welche ein umfassender und beständiger Maßstab für die Erziehung ist, beziehen wir die Bildungs-und Entwicklungsfelder des Orientierungs- plans, für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergarteneinrichtungen, in unsere Arbeit mit ein. Die Bildungs-und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans unterteilen sich in sechs Bereiche:
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– Körper (Bewegung, Gesundheit, Ernährung)
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– Sinne (Sinneswahrnehmung, Darstellen und Gestalten durch z.B. Musik und Kunst)
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– Sprache (Kommunikation, Schriftkultur)
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– Denken (Mathematik, Naturwissenschaft, Experimentieren, Erforschen)
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– Gefühl und Mitgefühl (Soziales Miteinander)
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– Sinn, Werte und Religion (Traditionen, eigenverantwortliches Handeln)
In alle Bildungsbereiche, wirkt unser konzeptioneller Schwerpunkt „Musik“ mit hinein.
Die christliche Erziehung, die Begegnung mit christlichen Werten und dem christlichen Glauben und seinen Ausdrucksformen ist grundlegender Bestandteil unserer Arbeit und trägt zu unserem Ziel, einer ganzheitlichen, individuellen und gabenorientierten Entwicklung des Kindes, bei. Dabei sind wir uns bewusst, dass der Glaube an Gott und die Bereitschaft, sich dem Inhalt des Evangeliums zu öffnen, eine freiwillige Entscheidung ist, welche nicht befohlen oder anerzogen werden kann, sondern zu der das Kind hingeführt werden darf. Hierbei rücken wir die Vorbildwirkung der ErzieherInnen in den Vordergrund.